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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10   

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https://dejure.org/2010,22148
LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10 (https://dejure.org/2010,22148)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2010 - 3 Ta 225/10 (https://dejure.org/2010,22148)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2010 - 3 Ta 225/10 (https://dejure.org/2010,22148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 2 Abs 3 ArbGG
    Zulässigkeit des Rechtsweges - sic-non-Fall - Merchandiserin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungs- und Beschäftigungsklage aus Abrufbeschäftigung im Rahmen der Verkaufs- Absatzförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungs- und Beschäftigungsklage aus Abrufbeschäftigung im Rahmen der Verkaufs- Absatzförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10
    Ein derartiger Beschäftigungsanspruch ist - soweit ersichtlich - nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (grundlegend und auf die Würde des Arbeitnehmers abstellend [Art. 1 und 2 GG]: BAG vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - dagegen kennt das Dienstvertragsrecht des BGB für den freien Dienstnehmer keinen allgemeinen Beschäftigungsanspruch, - BAG [GS] vom 27.02.1985 - GS 1/84 - juris Rz 29; vgl. auch LAG Hamburg vom 07.09.1005 - 4 Sa 33/05 - juris Rz 120 und Rz 127).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10
    Ein derartiger Beschäftigungsanspruch ist - soweit ersichtlich - nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (grundlegend und auf die Würde des Arbeitnehmers abstellend [Art. 1 und 2 GG]: BAG vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - dagegen kennt das Dienstvertragsrecht des BGB für den freien Dienstnehmer keinen allgemeinen Beschäftigungsanspruch, - BAG [GS] vom 27.02.1985 - GS 1/84 - juris Rz 29; vgl. auch LAG Hamburg vom 07.09.1005 - 4 Sa 33/05 - juris Rz 120 und Rz 127).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10
    Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, muss sich nicht auf die Arbeitszeit erstrecken, sondern kann sich auch auf den Inhalt und die Durchführung der geschuldeten Tätigkeit beschränken (BAG vom 06.05.1998 - 5 AZR 347/97 - juris Rz 64).
  • LAG Hamburg, 07.09.2005 - 4 Sa 33/05
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 3 Ta 225/10
    Ein derartiger Beschäftigungsanspruch ist - soweit ersichtlich - nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (grundlegend und auf die Würde des Arbeitnehmers abstellend [Art. 1 und 2 GG]: BAG vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - dagegen kennt das Dienstvertragsrecht des BGB für den freien Dienstnehmer keinen allgemeinen Beschäftigungsanspruch, - BAG [GS] vom 27.02.1985 - GS 1/84 - juris Rz 29; vgl. auch LAG Hamburg vom 07.09.1005 - 4 Sa 33/05 - juris Rz 120 und Rz 127).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Ta 2/12

    Rechtsweg - Rechtsnachfolge i. S. v. § 3 ArbGG

    Da die Beschwerde Erfolg hat, war keine Kostenentscheidung zu treffen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2010 - 3 Ta 225/10 - Rn. 43, [juris]; 27. März 2010 - 8 Ta 51/10 - Rn. 10, [juris]; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 48 Rn. 131; Schwab/Weth ArbGG 2. Aufl. § 48 Rn. 72).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 7/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit, sachliche, sic-non-Fall,

    Ein derartiger Beschäftigungsanspruch ist nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2010 - 3 Ta 225/10 - LAG Köln 16.06.2010 - 5 Ta 164/10 -).
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